Nach einem unverschuldeten Unfall meldet sich oft schon nach wenigen Stunden die gegnerische Versicherung – mit einem eigenen Gutachter, einer Partnerwerkstatt oder einem schnellen Abfindungsangebot. Hier lesen Sie, welche Rechte Sie als Geschädigter haben und worauf Sie achten sollten.
Ihre wichtigsten Rechte auf einen Blick
- Freie Gutachterwahl: Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen – Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren.
- Kosten trägt die Gegenseite: Bei einem unverschuldeten Unfall gehören Gutachterkosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden (außer bei echten Bagatellschäden).
- Eigener Anwalt: Auch die Kosten eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht muss die gegnerische Versicherung bei klarer Haftung regelmäßig übernehmen.
- Freie Werkstattwahl: Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird.
- Ausfall Ihres Fahrzeugs: Für die Reparaturdauer steht Ihnen ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Checkliste: Was tun direkt nach dem Unfall?
- Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Verletzten helfen und bei Bedarf 112 rufen.
- Polizei rufen, wenn Personen verletzt sind, der Unfallgegner flüchtet, die Schuldfrage strittig ist oder ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist.
- Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und – wenn möglich – Versicherungsnummer des Unfallgegners. Zeugen notieren.
- Fotos machen: Unfallstelle, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden aus mehreren Blickwinkeln, Bremsspuren, Verkehrszeichen.
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben und keine voreiligen Zusagen machen.
- Versicherung des Gegners ermitteln: Ist sie unbekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0.
- Unabhängigen Gutachter beauftragen, bevor Sie Reparaturaufträge erteilen oder Angebote der Versicherung annehmen.
Freie Gutachterwahl: Warum ein eigener Sachverständiger?
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird von der Partei beauftragt, die den Schaden bezahlen muss. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet dagegen in Ihrem Auftrag und dokumentiert den Schaden vollständig: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die voraussichtliche Reparaturdauer. Diese Werte sind die Grundlage für alle weiteren Ansprüche.
Ausnahme: Bei Bagatellschäden bis rund 750 € halten Gerichte ein Vollgutachten oft für unverhältnismäßig. Dann genügt meist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten – wir sagen Ihnen das vorher offen. Was ein Gutachten kostet, finden Sie unter Kfz-Gutachten Kosten.
Welche Schadenpositionen gibt es?
Je nach Fall können unter anderem diese Positionen in Betracht kommen:
- Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
- Merkantile Wertminderung
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
- Kosten für das Sachverständigengutachten
- Abschlepp- und Standkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Allgemeine Unkostenpauschale
- Bei Verletzungen: Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall
Welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall bestehen und wie sie durchgesetzt werden, klärt Ihr Rechtsanwalt. Unser Gutachten liefert dafür die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen.
Wenn die Versicherung anruft
Viele Versicherer betreiben ein aktives „Schadenmanagement“: Sie bieten eigene Gutachter, Partnerwerkstätten oder eine schnelle Pauschalzahlung an. Das ist erlaubt – aber Sie müssen darauf nicht eingehen. Lassen Sie den Schaden zuerst unabhängig feststellen, bevor Sie einer Regulierung zustimmen.
Schadenminderungspflicht: Was Sie selbst beachten sollten
Als Geschädigter müssen Sie den Schaden möglichst gering halten. Das heißt zum Beispiel: Gutachten und Reparatur zügig veranlassen, den Mietwagen nicht länger als nötig behalten und eine passende Fahrzeugklasse wählen. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, sollte es nicht weiter genutzt werden.
So läuft es mit uns ab
- Anrufen oder WhatsApp: Sie schildern kurz den Schaden, wir vereinbaren einen Termin – meist innerhalb von 24 Stunden.
- Besichtigung vor Ort: Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
- Gutachten: Sie erhalten das fertige Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
- Regulierung: Das Gutachten geht an die Versicherung bzw. an Ihren Anwalt; unser Honorar rechnen wir per Zahlungsanweisung direkt mit der Versicherung ab.
Gutachtenauftrag zum Download
Unseren Gutachtenauftrag (Werkvertrag mit Honorartabelle, Zahlungsanweisung, Datenschutz- und Widerrufsbelehrung) können Sie vorab in Ruhe lesen. Unterschrieben wird er bei der Besichtigung – Sie müssen nichts ausdrucken.
Unfall gehabt? Wir helfen sofort. Unabhängig, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und Mitglied im VfK.
Hinweis: Wir sind Kfz-Sachverständige und keine Rechtsanwälte. Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt Ihr Rechtsanwalt.
