Kfz-Sachverständigenbüro RühlmannGTÜ-Prüfstützpunkt Bonn

GTÜ-Prüfstützpunkt Bonn · Adenauerallee 4-6

Hauptuntersuchung (HU) in Bonn – schnell & mit festem Termin

HU mit AU, Änderungsabnahmen und Gutachten nach § 19 und § 21 – mitten in Bonn, Adenauerallee 4-6.

  • Bundesweit gültige Prüfplakette
  • Termin per Telefon oder WhatsApp
  • Prüfingenieur und GTÜ-Sachverständiger vor Ort
Prüfzeiten: Mittwoch und Freitag, 7:30 – 10:00 Uhr Nur nach vorheriger Terminabsprache – bitte kurz anrufen oder per WhatsApp schreiben.
Prüfingenieur Christian Rühlmann bei der Hauptuntersuchung am GTÜ-Prüfstützpunkt Bonn
Bundesweit gültigDieselbe Prüfplakette
Kurze WartezeitMit festem Termin
Mitten in BonnAdenauerallee 4-6
Alles aus einer HandHU, § 19, § 21, § 23
So einfach geht's

In 3 Schritten zur neuen Plakette

Termin vereinbaren

Kurz anrufen oder per WhatsApp schreiben – wir nennen Ihnen einen festen Termin am Mittwoch oder Freitag.

Fahrzeug vorbeibringen

Adenauerallee 4-6 in Bonn. Die Prüfung dauert in der Regel nur kurz – Sie warten direkt vor Ort.

Plakette drauf

Ohne erhebliche Mängel gibt es die neue Prüfplakette sofort – samt Prüfbericht für Ihre Unterlagen.

Bitte mitbringen:Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)ABE / Teilegutachten bei Umbauten
Unsere Leistungen

Unsere amtlichen Prüfungen

Hauptuntersuchung (HU) mit AU

Gesetzliche HU nach § 29 StVZO für Pkw, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und leichte Nutzfahrzeuge – inklusive Abgasuntersuchung.

Änderungsabnahme

Abnahme nach § 19 (3) StVZO, z. B. für Räder und Reifen, Fahrwerk, Anhängerkupplung oder andere Umbauten. Was bedeutet das?

H-Kennzeichen (Oldtimer)

Begutachtung nach § 23 StVZO für die Zulassung mit historischem Kennzeichen.

Einzelabnahmen & Vollgutachten

Gutachten nach § 21 StVZO und Einzelabnahmen nach § 19 (2), z. B. für Importfahrzeuge und Umbauten ohne Gutachten. Einfach erklärt

Tempo 100

Prüfung und Bescheinigung für die Tempo-100-Zulassung von Anhängern und Wohnwagen.

Sicherheitsprüfung & Datenbestätigung

Sicherheitsprüfungen nach gesetzlicher Vorgabe sowie Datenbestätigung für die Zulassung.

Einfach erklärt

§ 19.2, § 19.3, § 21 & Co. – einfach erklärt

Felgen getauscht, Fahrwerk tiefer, Auto aus dem Ausland? Hier steht in einfachen Worten, was die Paragrafen der StVZO bedeuten – und welche Prüfung Sie brauchen.

Schnell-Check: Was brauche ich für mein neues Teil?

ABE oder E-PrüfzeichenDas Teil hat eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine EG/ECE-Genehmigung (z. B. „E1“). Meist ist keine Abnahme nötig – Auflagen beachten und das Papier im Auto mitführen.
TeilegutachtenDas Teil hat ein Teilegutachten. Dann ist eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 Pflicht – kurz, unkompliziert, bei uns am Prüfstützpunkt.
Gar kein Papier oder Auflagen nicht erfülltKeine ABE, kein Gutachten oder die Bedingungen passen nicht? Dann ist eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 / § 21 nötig.
§ 29 StVZO

Hauptuntersuchung (HU) mit AU

Die Pflichtprüfung für jedes zugelassene Fahrzeug.

  • Pkw: erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
  • Geprüft werden u. a. Bremsen, Lenkung, Licht, Fahrwerk, Rost und die Abgaswerte (AU)
  • Ohne erhebliche Mängel gibt es die neue Prüfplakette sofort

Gut zu wissen: Die HU bei der GTÜ ist bundesweit genauso gültig wie bei jeder anderen amtlich anerkannten Prüforganisation.

§ 19 Abs. 3 StVZO

Änderungsabnahme mit Teilegutachten

Sie bauen ein Teil an, für das ein Teilegutachten vorliegt – das Gutachten verlangt aber eine Abnahme.

  • Wir prüfen, ob das Teil richtig eingebaut ist und zum Fahrzeug passt
  • Sie erhalten eine Abnahmebestätigung – damit bleibt die Betriebserlaubnis gültig
  • Je nach Auflage: Bestätigung mitführen oder bei der Zulassungsstelle eintragen lassen

Typisch: andere Felgen/Reifen, Tieferlegungsfedern, Sportauspuff, Anhängerkupplung, Spurverbreiterung.

§ 19 Abs. 2 StVZO

Wenn die Betriebserlaubnis erlischt

Bestimmte Umbauten lassen die Betriebserlaubnis automatisch erlöschen – auch ohne dass es jemand merkt.

  • Wenn sich die Fahrzeugart ändert (z. B. Transporter wird Wohnmobil)
  • Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können
  • Wenn Abgas- oder Geräuschverhalten schlechter wird
  • Folgen: Bußgeld, keine HU-Plakette, im Schadenfall Ärger mit der Versicherung

Die Lösung: eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen – siehe § 21.

§ 21 StVZO

Einzelabnahme & Vollgutachten

Das Fahrzeug bekommt eine neue, eigene Betriebserlaubnis – das Gutachten geht anschließend zur Zulassungsstelle.

  • Umbauten ohne ABE oder Teilegutachten
  • Mehrere Umbauten, die sich gegenseitig beeinflussen (z. B. Tieferlegung plus andere Räder)
  • Importfahrzeuge, z. B. aus den USA oder Japan, ohne EU-Typgenehmigung
  • Fahrzeuge ohne Papiere oder mit erloschener Betriebserlaubnis

Tipp: Melden Sie sich vor dem Umbau – wir sagen Ihnen vorher, welche Nachweise nötig sind.

§ 23 StVZO

H-Kennzeichen für Oldtimer

Das Oldtimergutachten für die Zulassung als historisches Fahrzeug.

  • Erstzulassung mindestens 30 Jahre her
  • Weitgehend im Originalzustand oder mit zeitgenössischen Änderungen
  • Guter Pflege- und Erhaltungszustand

Vorteile: günstige Pauschalsteuer (Pkw 191,73 € im Jahr) und freie Fahrt in Umweltzonen.

Tempo 100

Tempo-100-Zulassung für Anhänger

Mit Wohnwagen oder Anhänger auf der Autobahn 100 statt 80 km/h fahren.

  • Wir prüfen, ob Anhänger und Gespann die Voraussetzungen erfüllen – u. a. Reifenalter, Geschwindigkeitsindex und Stoßdämpfer
  • Mit unserer Bescheinigung trägt die Zulassungsstelle Tempo 100 ein

Tipp: Lässt sich gut mit der HU des Anhängers verbinden.

Wer prüft bei uns? Christian Rühlmann, B.Eng., ist seit 2020 Prüfingenieur der GTÜ und zusätzlich unterschriftsberechtigter Sachverständiger für das Gesamtfahrzeug (USB-G) im GTÜ Technischen Dienst. Damit bekommen Sie bei uns nicht nur HU und Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3, sondern auch Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 und Vollgutachten nach § 21 – alles an einem Ort in Bonn. Jetzt anrufen: 01590 1275010

Für die ganze Region

HU-Termin in Bonn – für die ganze Region

Viele Kunden kommen aus dem Umland zu uns, weil es schnell geht. Gut erreichbar aus:

Sie sind auf der linken Rheinseite zu Hause? Infos zu Gutachten rund um Bornheim, Alfter und Brühl finden Sie bei Christian Rühlmann, B.Eng., auf www.sv-ruehlmann.de.

Christian und Bernd Rühlmann in der Werkstatt in Bonn

Vater und Sohn – Prüfung und Gutachten aus einer Hand

Die Hauptuntersuchungen und Abnahmen am Prüfstützpunkt führt Christian Rühlmann, B.Eng. durch – seit 2020 Prüfingenieur der GTÜ und unterschriftsberechtigter Sachverständiger für das Gesamtfahrzeug (USB-G) im GTÜ Technischen Dienst (Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 und § 21 StVZO). Bernd Rühlmann ist zertifizierter Kfz-Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) und erstellt Unfall-, Wert- und Oldtimergutachten.

Termine für die HU vereinbaren Sie unter 0178 564 2607 oder bei Christian Rühlmann, B.Eng., unter 01590 1275010.

Unfall gehabt? Hier geht es zum Unfallgutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das unabhängige Gutachten für Sie kostenlos – die Versicherung des Unfallgegners zahlt. Bernd Rühlmann kommt zu Ihnen vor Ort, in Bonn und auf der ganzen rechten Rheinseite bis Köln, Olpe und Koblenz.

Zum Kfz-Gutachter Rühlmann →
Häufige Fragen

Häufige Fragen zur HU in Bonn

Was ist der Unterschied zwischen § 19 Abs. 2 und § 19 Abs. 3?

§ 19 Abs. 3 gilt, wenn Sie ein Teil mit Teilegutachten einbauen: Eine kurze Änderungsabnahme genügt und die Betriebserlaubnis bleibt bestehen. § 19 Abs. 2 beschreibt dagegen Umbauten, bei denen die Betriebserlaubnis erlischt – dann ist eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen nach § 21 nötig.

Wann brauche ich ein Gutachten nach § 21 StVZO?

Wenn Ihr Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis braucht – etwa bei Umbauten ohne ABE oder Teilegutachten, bei mehreren zusammenwirkenden Umbauten, bei Importfahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung oder bei Fahrzeugen ohne Papiere. Christian Rühlmann erstellt diese Gutachten als Sachverständiger des GTÜ Technischen Dienstes.

Brauche ich für Teile mit ABE eine Abnahme?

In der Regel nicht. Wichtig ist, dass die Auflagen in der ABE eingehalten werden (z. B. passendes Fahrzeugmodell, Reifengröße). Die ABE sollten Sie im Fahrzeug mitführen.

Ist die HU bei der GTÜ überall gültig?

Ja. Die GTÜ ist eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation. Die Hauptuntersuchung und die Prüfplakette sind bundesweit genauso gültig wie bei jeder anderen amtlich anerkannten Prüforganisation.

Wann kann ich zur Hauptuntersuchung kommen?

Mittwochs und freitags von 7:30 bis 10:00 Uhr – nur nach vorheriger Terminabsprache. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie per WhatsApp.

Was muss ich zur HU mitbringen?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und, falls vorhanden, Unterlagen zu Umbauten wie ABE oder Teilegutachten.

Wo genau ist der Prüfstützpunkt?

Adenauerallee 4-6, 53113 Bonn – in der Innenstadt, gegenüber der Landesbibliothek und vor Kopf des Hofgartens.

Machen Sie auch Unfallgutachten?

Ja. Unfall-, Wert- und Oldtimergutachten erstellt Bernd Rühlmann – alle Infos auf kfzruehlmann.de.

Anfahrt

GTÜ-Prüfstützpunkt Bonn
Kfz-Sachverständigenbüro Rühlmann
Adenauerallee 4-6
53113 Bonn

Telefon: 0178 564 2607
Christian Rühlmann, B.Eng. (Prüfingenieur): 01590 1275010
E-Mail: info@kfzruehlmann.de

Alle Termine nur nach vorheriger Absprache.

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