Kfz-Gutachten Kosten – was kostet ein Unfallgutachten?

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, fragt sich als Erstes: Was kostet ein Kfz-Gutachten – und wer bezahlt es? Hier finden Sie unsere Honorare offen und nachvollziehbar, so wie sie auch in unserem Gutachtenauftrag stehen.

Unverschuldeter Unfall: Für Sie in der Regel kostenlos

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für das Gutachten nach der Rechtsprechung regelmäßig zum Schaden, den die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen muss. In der Praxis unterschreiben Sie bei der Besichtigung eine Zahlungsanweisung; wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab und Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wichtig: Trägt die Gegenseite nur einen Teil der Schuld, werden auch die Gutachterkosten meist nur anteilig erstattet. Wie die Haftung in Ihrem Fall verteilt ist, klärt verbindlich Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht – wir arbeiten dafür eng mit Kanzleien zusammen.

So berechnet sich das Honorar

Das Honorar für ein Schadengutachten besteht aus einem Grundhonorar und den Nebenkosten. Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe:

  • Reparaturschaden: Netto-Reparaturkosten plus eine eventuelle merkantile Wertminderung
  • Totalschaden: der Wiederbeschaffungswert (brutto) des Fahrzeugs

Grundhonorar – Auszug aus unserer Honorartabelle

Schadenhöhe (netto, inkl. Wertminderung)Grundhonorar netto
bis 500 €306 €
bis 1.000 €399 €
bis 2.000 €545 €
bis 3.000 €651 €
bis 5.000 €830 €
bis 7.500 €1.000 €
bis 10.000 €1.166 €
bis 15.000 €1.510 €
bis 20.000 €1.806 €
bis 30.000 €2.434 €
bis 47.500 €3.575 €

Alle Grundhonorare zuzüglich 19 % MwSt. Bei Schäden über 47.500 € wird die Tabelle linear fortgeführt. Die Tabelle gilt für Pkw, Transporter bis 3,5 t und Krafträder mit DAT-Datensatz. Für Lkw, Wohnmobile, Wohnwagen, Oldtimer, Exoten und Sonderfahrzeuge gelten Aufschläge von 30 bis 50 %; die vollständige Tabelle erhalten Sie mit dem Gutachtenauftrag.

Nebenkosten (Auszug)

Positionbrutto
Foto je Stück2,38 €
Schreibkosten je Seite2,14 €
Porto / Telefon (pauschal)17,85 €
Fahrtkosten je km (max. 50 km)1,02 €
EDV-Abruf DAT Schadenkalkulation17,85 €
Restwertermittlung (pauschal)29,75 €
Lackschichtenmessung35,70 €
Fehlerspeicher auslesen35,70 €

Kleiner Schaden? Kurzgutachten statt Vollgutachten

Liegt der Schaden unter rund 750 € und müssen keine weiteren Werte wie Wertminderung, Wiederbeschaffungs- oder Restwert ermittelt werden, erstellen wir ein Kurzgutachten für 214,20 € brutto. Bei echten Bagatellschäden sagen wir Ihnen vorab offen, ob sich ein Gutachten lohnt oder ein Kostenvoranschlag der bessere Weg ist.

Wertgutachten, Oldtimer und Sonderleistungen

Für Wertgutachten, Oldtimergutachten, Leasingrückgabe-Gutachten und Prüfungen nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Leistungen nach Zeitaufwand (zum Beispiel Nachbesichtigungen, Stellungnahmen oder Rechnungsprüfungen) rechnen wir mit 130 € netto pro Stunde zuzüglich Nebenkosten ab.

Gutachtenauftrag zum Download

Unseren Gutachtenauftrag (Werkvertrag mit Honorartabelle, Zahlungsanweisung, Datenschutz- und Widerrufsbelehrung) können Sie vorab in Ruhe lesen. Unterschrieben wird er bei der Besichtigung – Sie müssen nichts ausdrucken.

Gutachtenauftrag als PDF herunterladen

Häufige Fragen zu den Gutachterkosten

Muss ich das Gutachten vorstrecken?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht. Mit der Zahlungsanweisung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Was passiert, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Dann sind Sie gegenüber uns zur Zahlung verpflichtet – so steht es auch im Auftrag. In der Praxis setzt Ihr Anwalt die Erstattung gegenüber der Versicherung durch.

Darf die Versicherung mir einen eigenen Gutachter schicken?

Sie darf es anbieten. Als Geschädigter dürfen Sie aber grundsätzlich einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Mehr dazu unter Ihre Rechte nach dem Unfall.

Was kostet ein Gutachten bei einem selbst verschuldeten Unfall?

Dann tragen Sie die Kosten selbst; bei Kaskoschäden beauftragt meist die eigene Versicherung einen Gutachter. Gern beraten wir Sie, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoller ist.

Unfall gehabt? Wir sind rund um die Uhr erreichbar und meist innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen vor Ort.

Jetzt anrufen: 0178 5642607 Per WhatsApp schreiben

Hinweis: Wir sind Kfz-Sachverständige und keine Rechtsanwälte. Die Angaben zur Kostenerstattung geben den allgemeinen Stand der Rechtsprechung wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.